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Invalidenparkscheine
Invaliden können um Ausstellung eines Invalidenparkscheines ansuchen, der zum Parken auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen berechtigt (internationale Gültigkeit). Die Ausweise müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausweise sind personenbezogen und haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die jeweiligen Ansuchen werden an die Wohnsitzgemeinde gestellt.
Für die Erstausstellung werden das Ärztliche Zeugnis des Amtsarztes und eine Sanitätsmarke benötigt. Bei Verlängerung des Invalidenscheins genügt auch ein Ärztliches Zeugnis des jeweiligen Hausarztes, welches die fortdauernde Invalidität bestätigt.
Gebühren:
keine
Voraussetzungen:
Ärztlich bescheinigte Invalidität
Unterlagen:
- Ansuchen (download)
- Ärztliches Zeugnis
Downloaddokumente
Zuständige Verwaltungseinheit:
Abfindungsbüro und Zentrale
Rathausplatz 1 - 39031 Bruneck
Kontaktperson: Der diensthabende Beamte operatore di servizio
Telefon:
0474 545 999
Fax:
0474 545 988
E-Mail: info@gemeinde.bruneck.bz.it