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Todesfall
Die Person verstirbt zu Hause:Die Mitteilung über den Todesfall an den Standesbeamten des Sterbeortes kann von einem Angehörigen, einer mitlebenden oder beauftragten Person oder einer Person gemacht werden, die vom Ableben in Kenntnis ist. Üblicherweise wird der Standesbeamte vom Bestattungsunternehmen oder vom Arzt, der den Tod festgestellt hat, über den Todesfall informiert.
Die Person verstirbt im Krankenhaus, in einem Pflege-, Alters-, Wohnheim u.ä.:
Der Direktor des Institutes oder eine von ihm beauftragte Person informiert den Standesbeamten des Sterbeortes über den Todesfall.
Bestattung:
Der Transport der Leiche für die Bestattung kann frühestens 24 Stunden nach Eintreten des Todes erfolgen. Zuvor muss ein Arzt die Bescheinigung über die erfolgte Leichenschau ausstellen. Weiters muss der behandelnde Arzt ein statistisches Formblatt ausfüllen, auf dem die Todesursache angegeben wird. Sollte der Tod auf Gewalteinwirkung zurückzuführen sein oder es Indizien für ein Verbrechen geben, muss das Standesamt eine Genehmigung zur Bestattung bei der Gerichtsbehörde einholen.
Einäscherung:
Dafür gelten die gleichen Bedingungen wie für den Transport zu Bestattungszwecken.
Die Einäscherung kann nur erfolgen, wenn der Verstorbene dies in seinem letzten Willen verfügt hat oder wenn die nächsten Angehörigen es wünschen.
Der Transport der Asche zum Friedhof kann auch durch die Angehörigen erfolgen, weil dieser keinen Hygienebestimmungen unterworfen ist.
Gebühren:
2 Stempelmarken zu 14,62 € (für das Ansuchen und die Transportgenehmigung)Voraussetzungen:
Todesfall in der Stadtgemeinde BruneckUnterlagen:
für die Bestattung:
Todesanzeige beim Standesbeamten, Bescheinigung über die erfolgte Leichenschau und statistisches Formblatt ISTAT
testamentarische Verfügung des Verstorbenen (bei geheimem oder eigenhändig geschriebenem Testament muss dieses von einem Notar veröffentlicht werden) oder:
- Willensäußerung des Ehepartners oder der/des nächsten Angehörigen (bei mehreren ist das Einverständnis aller erforderlich);
- für Mitglieder von Organisationen, die Feuerbestattungen durchführen (Socrem), die vom Verstorbenen abgegebene und vom Präsidenten der Organisation bestätigte Erklärung.
Zuständige Verwaltungseinheit:
Standesamt
Rathausplatz 1 - 39031 Bruneck
Kontaktperson: Fabiana Cesarin Kern
Telefon:
0474 545 201
Fax:
0474 545 245
E-Mail: info@gemeinde.bruneck.bz.it