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Märkte
Wochenmarkt
Jeden Mittwoch in der Europastraße.
Fällt der Mittwoch auf einen Feiertag, so wird der Markt am Vortag abgehalten. Fällt der Wochenmarkt mit dem Monatsmarkt zusammen, so wird der Wochenmarkt aufgehoben und findet am Standort des Monatsmarktes statt (Stegener Marktplatz).
Monatsmärkte, Jahrmärkte und andere Marktveranstaltungen
siehe http://www.provinz.bz.it/marktkalender/default.asp
Gebühren:
- Wochenmarkt und Jahrmärkte: 1,60 €/m² + Müllgebühr
- Monatsmärkte: 0,80 €/m² + Müllgebühr
Voraussetzungen:
Landesgesetz vom 17.02.2000 Nr. 7 i.g.F.
Unterlagen:
Unterlagen für Ansuchen eines Standplatzes:
- Ansuchen laut dem unten angeführten Vordruck mit Stempelmarke zu 14,62 €
- Kopie der Genehmigung für Handel auf öffentlichen Flächen
Unterlagen bei Umschreibungen der Genehmigungen:
- Handel auf öffentlichen Flächen - Antrag bzw. Mitteilung (COM-Modell)
- Original der Genehmigung für Handel auf öffentlichen Flächen
- "Antimafia"-Erklärung des Notarietätsaktes in Original
- Kopie des in Italien registrierten Privatvertrages
- Kopie des Personalausweises oder gleichgestellten Dokumentes
- Stempelmarke zu 14,62 €
Downloaddokumente
Zuständige Verwaltungseinheit:
Handel
Rathausplatz 1 - 39031 Bruneck
Kontaktperson: Der diensthabende Beamte operatore di servizio
Telefon:
0474 545 999
Fax:
0474 545 988
E-Mail: info@gemeinde.brunck.bz.it