Werbung und Werbesteuer
Bevor jemand eine Werbung jeglicher Art an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet anbringt, muss dies der Stadtpolizei Bruneck gemeldet werden.
Dabei ist genau anzugeben, um welche Werbemittel bzw. um welche Werbeanlage es sich handelt.
Die Erklärung über die Werbemittel dient dazu, das Ausmaß der Werbesteuer zu errechnen. Werbeflächen, die größer als 4 x 5 Meter sind, werden von der Firma Plakatservice verwaltet.
Nutzen Sie die Vorteile Ihrer Bürgerkarte! Zum Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes
Unterlagen
Verordnung über die Anwendung der Werbesteuer und über den Plakatierungsdienst
Formulare
| Titel | Download | |
|---|---|---|
|
Damit die auf dieser Seite vorhandenen PDF-Dokumente geöffnet und angezeigt werden können, muss ein PDF-Betrachter installiert sein. |
||
|
||
|
||
Zuständiges Amt
Verwaltungs- und Handelspolizei
Rathausplatz 1
39031 BRUNECK
Tel. 0474 545 999
Fax 0474 545 988


