Aus der Ratssitzung vom 31. Jänner 2024

Skulpturen im Ratssaal

Über einen möglichen Indoor-Spielplatz, Gästebetten und eine Ehrenbürgerschaft hatten die Gemeinderatsmitglieder bei der ersten Sitzung dieses Jahres zu entscheiden.

Der Beschlussantrag der Grünen Ratsfraktion, mit dem die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde, welche die Möglichkeit zur Einrichtung, Führung und Erhaltung eines Indoor-Spielplatzes prüfen solle, wurde zwar ausführlich diskutiert, fand aber schließlich keine Mehrheit. Das Hauptargument gegen die Annahme des Beschlussantrages lag in der unischeren Finanzierung, aber auch in der Tatsache, dass sich Kinder in allen Jahreszeiten so viel wie möglich im Freien aufhalten sollten.

Gästebettenobergrenze: Verordnung genehmigt
Einstimmig hat der Gemeinderat die Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt. Das Gästebettenkontingent in den jeweiligen Gemeinden ist durch das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes vorgegeben. Die Kriterien und Modalitäten sind in der genehmigten Gemeindeverordnung festgelegt, die demnächst auf dieser Webseite veröffentlicht wird.
Stadtrat Daniel Schönhuber erläuterte den Ratsmitgliedern den Inhalt der Verordnung und informierte, dass es Stand 2022 in der Stadtgemeinde Bruneck 4.054 Gästebetten gab. Bürgermeister Roland Griessmair betonte, dass die Verordnung ein wichtiges Instrument zur Förderung einer gezielten touristischen Entwicklung sei.
Ab 16. Februar 2024 können die Betriebe um die Zuweisung von Gästebetten ansuchen. Die entsprechenden Formulare stehen dann auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung.

Ehrenbürgerschaft für Werner Schönhuber
Die Ratsmitglieder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, Werner Schönhuber für seine Verdienste für die Stadt Bruneck die Ehrenbürgerschaft zu verleihen.

Rechnungsprüfer der Fraktionsverwaltung Stegen
Einstimmig wurde Richard Niederkofler anstelle des zurückgetretenen Manfred Unterberger zum Rechnungsprüfer der Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte der Fraktion Stegen für die Abschlussrechnungen der Jahre 2023 und 2024 ernannt.

01.02.2024

DEU