Fälligkeit GIS: 18. Dezember 2023

23.11.2023 09:36

Oberstadt Bruneck

Gegen Ende November sendet die Stadtgemeinde Bruneck den Steuerpflichtigen die Informationsbroschüre GIS 2023 zu, welche die Bestimmungen der Gemeindeimmobiliensteuer und die Berechnung der einzelnen Liegenschaftspositionen schildert.


Mit den Beschlüssen Nr. 7 und Nr. 8 vom 29.03.2023 hat die Gemeinde die GIS-Regelung beschlossen.
Dem Informationsschreiben GIS 2023 ist ein Formular F24 beigelegt, auf welchem die Beträge angeführt sind, die als Saldo 2023 innerhalb 18. Dezember 2023 geschuldet sind; die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen.
BürgerInnen, von denen keine Steuer geschuldet ist, wird keine Mitteilung zugesandt. Wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Dezember 2023 eintrifft.

Die Dienststelle Steuern und Gebühren der Stadtgemeinde Bruneck (Rufnummer +39 0474 545258 - E-Mail: imu@gemeinde.bruneck.bz.it) steht für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.




23.11.2023

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