Jahresrückblick 2023 des Amtes für Gemeindeplanung

Sitzungstermine Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Das vergangene Jahr war geprägt durch die Arbeit am Gemeindeentwicklungsprogramm und die Reorganisation des Bauamtes selbst. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben wurde dem Amt auch der Bereich Klimaschutz zugeordnet.

Entsprechend wurden auch die Bezeichnungen geändert: Das Amt nennt sich nun Amt für Gemeindeplanung und gliedert sich in die zwei Dienststellen Privates Bauwesen und Klimaschutz und Gemeindeentwicklung.
Generell erarbeiten das Land und die Gemeinden Planungsinstrumente, welche die Ziele und die politische Ausrichtung des Klimaschutzes, des Landschaftsschutzes, der Einschränkung des Bodenverbrauchs und der Raumentwicklung festlegen. Die Raumordnung und die Siedlungsplanung der Gemeinde erfolgen vor allem über das Gemeindeentwicklungsprogramm.
Im vergangenen Jahr fanden verschiedene Treffen der Arbeitsgruppen und der beauftragten Techniker zum Gemeindeentwicklungsprogramm statt. Dabei wurden die erhobenen Daten geprüft und gemeinsam Ziele erarbeitet. Die Ergebnisse wurden im Herbst 2023 unter dem Motto „Mitdenken – Mitreden – Mitgestalten“ in sechs Workshops gemeinsam mit der interessierten Bevölkerung aufgearbeitet. 2024 steht das Genehmigungsverfahren für das Gemeindeentwicklungsprogramm auf dem Programm.
2023 wurde eine Vielzahl von Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft von der Landesregierung genehmigt. Die Umsetzung der Maßnahmen des 2020 in Kraft getretenen Gesetzes stellt für die Gemeindeverwaltungen nach wie vor eine große Herausforderung dar. 2024 stehen vor allem personelle Herausforderung an, denn wie in allen Bereichen gestaltet sich die Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schwierig.

Das Amt für Gemeindeplanung hat im abgelaufen Jahr 2.074 Anträge bearbeitet. Die Anzahl der bearbeiten Anträge ist im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Da das Landesgesetz Raum und Landschaft für zahlreiche Verwaltungsverfahren statt einer Genehmigung der Gemeinde nur mehr eine Meldung vorsieht, lag die Anzahl der Meldungen 2023 bei ca. 60 % der Arbeiten. Im Vergleich dazu lagen die Meldungen im Jahr 2015 bei 41 %.
Die in der Gemeinde eingereichten Bauanträge werden von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft – Sektion Bauwesen und vom Amt für Gemeindeplanung nicht nur auf die baurechtlichen Bestimmungen und auf die landschaftliche und ästhetische Einbindung überprüft. Viele interne Überprüfungen laufen vor der Sitzung der Kommission ab. In den vergangenen Jahren hat die Gemeindeverwaltung daher ein zusätzliches Beratungsangebot eingeführt. Für größere Projekte können der/die Projektant/in und der/die Antragsteller/in das Projekt in der Dienststellenkonferenz und in der Gemeindekommission für Raum und Landschaft vorstellen und besprechen. Diese Möglichkeit und die gesetzlich vorgesehenen beschleunigten Verwaltungsabläufe führen dazu, dass bei den Anträgen um Baugenehmigung die Verfahren schneller zum Abschluss gebracht werden. Wurde im Jahr 2015 nur für jeden zweiten Bauantrag eine Baukonzession erteilt, so wurde 2023 für Zweitdrittel der Anträge die Baugenehmigung ausgestellt.

Die Tätigkeit des Amtes für Gemeindeplanung in Zahlen:
bearbeitete Anfragen insgesamt: 2.074
Anfragen um Übermittlung von Unterlagen: 688
Anträge um Genehmigung bzw. Abänderung Durchführungspläne: 32
Anträge um Abänderung Bauleitplan: 15
Anträge um Flächenwidmungsbescheinigung: 138
ausgestellte Baukonzessionen/Baugenehmigungen: 181

16.01.2024

DEU