Seit Inkrafttreten des Landesgesetzes für Raum und Landschaft im Jahr 2020 stehen zwei zentrale Ziele im Fokus: die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Einschränkung des Bodenverbrauchs. Diese Maßnahmen sind essenziell für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Region.
Die spezifischen Verwaltungsverfahren sowie die zugelassenen Anbringungsarten für erneuerbare Energiequellen werden durch das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 13 vom 08.04.2020 geregelt. Eine bedeutende Erleichterung bietet die Regelung, dass die Anbringung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen an den meisten Gebäuden unter die freien Maßnahmen fällt. Dies bedeutet, dass in diesen Fällen weder eine Meldung noch eine Genehmigung erforderlich ist.
Für Gebäude, die sich auf Flächen mit landschaftlichen Bindungen befinden – wie etwa Natur- und Agrarflächen, Landwirtschaftsgebiete, Weidegebiete, alpines Grünland oder Wälder – oder die unter Ensembleschutz stehen, wurden jedoch eigene Verwaltungsverfahren vorgesehen, um den besonderen Schutz dieser Bereiche zu gewährleisten.
Die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren an Gebäuden oder Überdachungen im historischen Ortskern (A-Zone) erfordert, dass die Anlagen die Gestaltung des Gebäudes nicht beeinträchtigen und konform mit den Vorgaben des Wiedergewinnungsplanes und des Ensembleschutzes sind. Diese Anträge müssen der Gemeindekommission für Landschaft zur Überprüfung vorgelegt werden.
Nähere Informationen zu den Genehmigungsverfahren finden Sie in dieser Broschüre Photovoltaik_Infobroschüre.pdf (0.24 MB) und unter folgendem Link:
https://natur-raum.provinz.bz.it/de/photovoltaikpaneele
Für Rückfragen steht das Amt für Gemeindeplanung gerne zur Verfügung.