Um die Sicherheit auf unseren Straßen und Geh- und Radwegen zu gewährleisten, bitten wir alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und sonstigen Bepflanzungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden.
Leider stellen wir jedes Jahr erneut fest, dass Pflanzen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und dadurch die Sicht an Kreuzungen, Einfahrten sowie auf Geh- und Radwegen beeinträchtigen. Dies kann zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen.
Wir bitten Sie daher, überstehende Äste, Hecken und Sträucher innerhalb der nächsten 15 Tage zurückzuschneiden, sodass Straßen, Geh- und Radwege wieder uneingeschränkt nutzbar sind und das Sichtfeld nicht beeinträchtigt ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die betroffenen Grundstücke überprüft. Sollte der erforderliche Rückschnitt dann noch nicht erfolgt sein, kann die Ortspolizei Bußgelder verhängen.
„Das Anliegen der Stadtverwaltung ist jedoch in erster Linie die Gewährleistung der Sicherheit. Selbstverständlich bemühen wir uns auch um ein gepflegtes Ortsbild. Gerade deshalb ist die Zusammenarbeit der Bürgerinnen und Bürger hier besonders wichtig. Wir bedanken uns im Voraus für deren Unterstützung“, sagt Stadtrat Daniel Schönhuber.