Verordnung über die Zuweisung der Flächen für den geförderten Wohnbau

Die Verordnung regelt, wer unter welchen Voraussetzungen und nach welcher Rangordnung geförderte Wohnbauflächen erhalten kann, wie die Zuweisung erfolgt und welche Bindungen und Verpflichtungen damit verbunden sind

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Veröffentlichungsdatum

30.06.2026

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau und legt die Voraussetzungen, das Verfahren zur Erstellung der Rangordnung sowie die Kriterien für die Punktebewertung fest. Die Gesuche werden nach öffentlicher Ausschreibung eingereicht, geprüft und in einer provisorischen sowie endgültigen Rangordnung gereiht. Die Zuweisung der Flächen erfolgt durch Beschluss des Gemeindeausschusses entsprechend der Reihenfolge der Rangordnung. 

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Veröffentlichungsdatum

30.06.2026

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Zuletzt aktualisiert: 13.07.2026, 16:01 Uhr

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