Bibliotheksrat

Der Bibliotheksrat ist im Auftrag der Trägerin für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig.

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Beschreibung

Das Landesgesetz Nr. 41 vom 7.11.1983 sieht vor, dass jede Bibliothek einen Bibliotheksrat hat, der vom Gemeinderat für die Dauer einer Legislaturperiode ernannt wird. Mitglieder des Bibliotheksrates sind eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadtgemeinde Bruneck, die Trägerin der Bibliothek ist, Vertreterinnen und Vertreter der Schulen beider Sprachgruppen, als kooptierte Mitglieder Vertreterinnen des Kindergartens beider Sprachgruppen und Vertreterinnen der Bibliotheken des Bezirks Pustertal sowie kraft Amtes die Direktorin/der Direktor der Stadtbibliothek. 

Den Vorsitz führt Stadtrat Hannes Niederkofler.

Der Bibliotheksrat ist im Auftrag der Trägerin für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört es beispielsweise, der Trägerin die Benutzungsordnung der Bibliothek vorzuschlagen, die Öffnungszeiten festzulegen und den Bibliotheksbetrieb allgemein zu überwachen.

Art der Organisation

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Mitglieder

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2025, 17:33 Uhr