Die Umweltkommission besteht aus sieben Gemeinderäten, inklusive Vorsitzende/r. Rechtsmitglied und Vorsitzende/r dieser Kommission ist der zuständige Stadtrat/die zuständige Stadträtin.
Die Kommission wurde mit Beschluss Nr. 32 vom 25.06.2025 ernannt.
Die Umweltkommission hat für ihren Bereich beratende Funktion und kann vor Erlass der in ihren Sachbereich fallenden Maßnahmen angehört werden. Sie kann außerdem seitens des Gemeinderates oder des Gemeindeausschusses mit Studien und Erhebungen in ihrem Sachbereich beauftragt werden. Des Weiteren ist sie befugt, den beschließenden Organen Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten.