In der Winterzeit sind die Lichtverhältnisse in den Morgen- und Abendstunden bedeutend schlechter. Viele Bürgerinnen und Bürger sind aber in diesen kritischen Tageszeiten trotzdem mit ihrem Fahrrad unterwegs.
Die Ortspolizei Bruneck ruft die Bevölkerung auf, besonders in den Wintermonaten nur Fahrräder mit funktionierendem Licht zu benutzen. Wichtig ist, dass die Fahrräder mit Scheinwerfern vorne und hinten, sowie mit Rückstrahlern an den Speichen und Pedalen ausgestattet sind. Außerdem müssen die Fahrräder funktionierende Bremsen und Klingel haben. Laut Straßenverkehrsordnung ist für das „Radfahren ohne Licht“ bzw. bei Mängel der Ausstattung eine Verwaltungsstrafe von 26 Euro vorgesehen.
Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen gilt jedenfalls: “Lichtfahrer sind sichtbarer”.
Die Ortspolizei Bruneck wird in der nächsten Zeit wiederum verstärkt Kontrollen durchführen und gegebenenfalls auch die vorgesehenen Strafen verhängen, um für mehr Sicherheit im Radverkehr zu sorgen.