Die Stadtgemeinde Bruneck hat den BürgerInnen die Informationsbroschüre GIS 2026 zugesandt, welche die Bestimmungen der Gemeindeimmobiliensteuer und die Berechnung der einzelnen Liegenschaftspositionen schildert.
Mit den Beschlüssen Nr. 8/2023, 5/2025 und 6/2025 hat die Gemeinde die GIS-Regelung beschlossen. Dem Informationsschreiben GIS 2026 ist ein Formular F24 beigelegt, auf dem die Beträge angeführt sind, die als Akonto 2026 innerhalb 16. Juni 2026 geschuldet sind. Die Einzahlung kann bei den Bank- oder Postschaltern oder mittels Homebanking erfolgen.
BürgerInnen, von denen keine Steuer geschuldet ist, erhalten keine Mitteilung. Wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Steuern und Gebühren, falls eine Steuerschuld vorliegt, aber kein Schreiben bis zum 10. Juni 2026 eintrifft.
Die Dienststelle Steuern und Gebühren der Stadtgemeinde Bruneck (Rufnummer +39 0474 545258 - E-Mail: imu@gemeinde.bruneck.bz.it) steht für Fragen oder weitere Informationen zur Verfügung.