AIRE-Register. Register der italienischen Staatsbürger/innen, die im Ausland wohnen

Die italienischen Staatsbürger/innen, die ihren Wohnsitz von einer italienischen Gemeinde ins Ausland verlegen, wenden sich dafür an das für den Bezirk zuständige italienische Konsulat. Dieses übermittelt die Unterlagen der Herkunftsgemeinde, welche die Streichung aus dem Register der ansässigen Bevölkerung und die Eintragung des Bürgers/der Bürgerin in das AIRE-Register vornimmt. Der Bürger/die Bürgerin behält das Wahlrecht in der AIRE-Eintragungsgemeinde und erhält dort sämtliche meldeamtliche Bescheinigungen (mit Ausnahme des Staatsbürgerschaftsnachweises, den er beim Konsulat bekommt) sowie den Personalausweis, wobei jeweils die Auslandsadresse angeführt ist. Bei einer endgültigen Rückkehr in die Heimat (d.h. nicht saisonsbedingt, aus Urlaubsgründen oder zeitlich begrenzt) kann sich der Bürger/die Bürgerin wieder in das Verzeichnis der ansässigen Bevölkerung eintragen lassen.

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Voraussetzungen:

  • italienische Staatsbürgerschaft
  • gewohnheitsmäßiger Wohnsitz im Ausland

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