Aufenthaltsabgabe

Die Aufenthaltsabgabe ist von Personen geschuldet, die nicht in der Stadtgemeinde Bruneck ansässig sind, sich aber zeitweilig zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet aufhalten.

Lesen Sie hier sämtliche Informationen zur Aufenthaltsabgabe.

Formulare

DEU