Baukonzession

Mit der Baukonzession ermächtigt der Bürgermeisters den Antragsteller/die Antragstellerin, die im Landesraumordnungsgesetz vorgesehenen Bauvorhaben zu verwirklichen.
Für folgende Maßnahmen ist eine Baukonzession notwendig:

  • Errichtung neuer Bauwerke
  • Erweiterung bestehender Bauwerke
  • Veränderung von Strukturen oder Aussehen von Bauwerken
  • Tätigkeiten, die eine urbanistische und/oder bauliche Umgestaltung des Gemeindegebietes mit sich bringen
  • Änderung der Zweckbestimmung bestehender Gebäude oder Teilen davon (auch wenn hierzu keine Baumaßnahmen erforderlich sind).

Die Ansuchen um Erteilung von Baukonzessionen werden von der Gemeindebaukommission begutachtet. Die Abgabetermine für die Anträge und die Termine der Baukommissionssitzungen werden jährlich festgesetzt und auf der Homepage unter "Termine" veröffentlicht.

Die von der Stadtgemeinde Bruneck ausgestellten Baukonzessionen werden auf der digitalen Amtstafel veröffentlicht.

Formulare

DEU