Bescheinigung über die Wohnverhältnisse

Eine Bescheinigung über die Wohnverhältnisse kann von den in der Stadtgemeinde Bruneck ansässigen Bürgerinnen und Bürgern beantragt werden um nachzuweisen, dass die Wohnung, in der sie leben als solche geeignet ist. Diese Bescheinigung ist auch für die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung und für Familienzusammenführung notwendig.

Nach Vorlage des Antrags und der Vermessung der Wohnung durch einen befähigten Techniker/eine befähigte Technikerin, wird die Bescheinigung vom Bauamt ausgestellt.

Formulare

DEU