Fristen für Baurechtstitel. Ablauf des Termins für die Verlängerung

28.12.2023 16:12

Rückblick Amt für Gemeindeplanung

Der Landtag hat 2022 eine Verlängerung der Fristen für Baurechtstitel und landschaftliche Ermächtigungen genehmigt. Alle Baurechtstitel und landschaftlichen Ermächtigungen, die am 31. Jänner 2020 oder danach verfallen, bleiben bis zum 31. Dezember 2023 gültig, so die Entscheidung des Landtages.

Mit Ende 2023 läuft nun diese Fristverlängerung aus. Für die Durchführung jenes Teils des Bauvorhabens, der nicht innerhalb vom 31.12.2023 abgeschlossen wurde, muss eine neue Genehmigung beantragt werden. Dieser Antrag muss gemäß L.G. 9/2018 eingereicht werden und den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Unter anderem sind folgende Fristen von der Bestimmung betroffen:

Frist für Baubeginn:
•    Die Arbeiten müssen innerhalb von einem Jahr nach Ausstellung der Baukonzession begonnen werden.
•    Alle Baukonzessionen, bei denen die Frist für der Baubeginn nach dem 31.01.2020 verfällt, sind automatisch bis 31.12.2023 verlängert worden.

Frist für die Fertigstellung der Arbeiten:
•    Im Sinne des Art. 72 müssen die Arbeiten innerhalb von drei Jahren nach Baubeginn abgeschlossen werden.
•    Alle Baukonzessionen, bei denen Frist für der Fertigstellung nach dem 31.01.2020 verfällt, sind automatisch bis zum 31.12.2023 verlängert worden.

28.12.2023

DEU