Gegen die Lichtverschmutzung: Licht aus ab 23 Uhr!

Aktiv gegen Lichtverschmutzung

Im Juli 2022 wurde mit Beschluss der Landesregierung die Pflicht zum Abschalten des Lichts zwischen 23:00 und 6:00 Uhr eingeführt. Die Verringerung der nächtlichen Lichtverschmutzung und die Energieeinsparung stehen dabei im Mittelpunkt.

Die Pflicht betrifft:

  • Leuchtschilder, einschließlich selbstleuchtender Schilder und Schriften sowie alle Informationsbereiche für die Nutzenden, die durch künstliches Licht beleuchtet werden
  • dekorative Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern sowie von Gebäuden
  • Schaufenster, und die von außen sichtbaren Innenräume von Geschäften oder Gebäudeeinheiten, in denen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Weihnachtsbeleuchtung.

Leuchtschilder dürfen weder blinkendes noch blendendes Licht haben. Die Beleuchtung von nicht selbstleuchtenden Schildern, Schriften und Logos muss von oben nach unten erfolgen, und die Leuchten müssen abgeschirmt sein. Tätigkeiten und Dienstleistungen, die in der Nacht ausgeübt werden, sind von der Maßnahme ausgenommen, z.B. diensttuende Apotheken, sowie Zivilschutz- und Sicherheitseinrichtungen und Verkehrsregelungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Auch dieses Jahr hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Tourismusverein beschlossen die Weihnachtsbeleuchtung bewusst in geringerem Ausmaß, dafür aber an wichtigen Punkten in Bruneck anzubringen. Der Umwelt zuliebe wird die Beleuchtung um 22:00 Uhr abgeschaltet.

„Das viele unnötige Licht macht unsere Nächte immer heller und schadet damit nachweislich Umwelt, Mensch und Natur“, sagt Umweltstadtrat Hannes Niederkofler, und Bürgermeister Roland Griessmair ergänzt: „Sinnlos leuchtendes Licht ist reine Energieverschwendung. Wir möchten deshalb für einen bewussteren Umgang mit der Ressource Licht sensibilisieren.“




02.11.2023

DEU