Ersatzerklärung für eine Bescheinigung oder des Notorietätsakts (z.B. Familienstand)

Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und den Betreibern öffentlicher Dienste legen die Bürger/innen statt Bescheinigungen Ersatzerklärungen vor. Die Unterschrift auf den Ersatzerklärungen ist nicht zu beglaubigen und es ist keine Stempelmarke notwendig.

Mehr Informationen gibt es in den Online-Diensten im Bürgernetz.

Formulare

DEU