Geburtenmeldung

Die Geburtenmeldung kann erfolgen:

  • innerhalb von 3 Tagen ab der Geburt bei der Sanitätsdirektion des Krankenhauses Bruneck
  • innerhalb von 10 Tagen ab der Geburt beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern oder beim Standesamt der Stadtgemeinde Bruneck

Die Geburtenmeldung hat innerhalb der vorgesehenen Frist zu erfolgen. Für die Meldung benötigen Eltern die Geburtsbestätigung (vom Sanitätspersonal ausgestellt) und einen gültigen Personalausweis.

Sollten die Eltern in verschiedenen Gemeinden ihren Wohnsitz haben, hat die Meldung in der Wohnsitzgemeinde der Mutter zu erfolgen. Die Meldung kann dennoch in der Wohnsitzgemeinde des Vaters erfolgen, wenn es zwischen den beiden Elternteilen eine entsprechende Vereinbarung gibt, welche dem Standesbeamten bei der Geburtenmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden muss. Die Eintragung des Neugeborenen erfolgt auch in diesem Fall immer im Einwohnermelderegister der Mutter.

Im Meldeamt der Wohnsitzgemeinde werden die Daten für die Steuernummer des Neugeborenen gespeichert. Innerhalb von 15 bis 20 Tagen sendet das Finanzministerium dann die entsprechende Magnetkarte an das Neugeborene.

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