Genehmigungsfreie Arbeiten

Für kleine Arbeiten bedarf es keiner Meldung, Ermächtigung oder Baukonzession. In der Anlage C des Landesgesetzes für Raum und Landschaft (L.G. 9/2018) sind diese Arbeiten aufgelistet.

Werden zur Durchführung der Arbeiten Flächen im Eigentum der Stadtgemeinde Bruneck genutzt, ist es notwendig, den Antrag für die Besetzung von öffentlichem Grund zu stellen.

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