Elektronische Identitätskarte

Wer kann sie beantragen
Antragsberechtigt sind alle BürgerInnen, die im Besitz eines verfallenen oder  verfallenden Ausweis sind oder deren Ausweis beschädigt, verloren oder gestohlen worden ist. Bei verfallenden Identitätskarten kann der Antrag ab dem 180. Tag vor dem Verfallsdatum gestellt werden.

Gültigkeit
Die Gültigkeit der Identitätskarte ist je nach Alter unterschiedlich:

  • 3 Jahre für Kinder bis zum 3. Lebensjahr;
  • 5 Jahre zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr;
  • 10 Jahre für Volljährige
    mit verspäteter Fälligkeit am Geburtstag des/der InhaberIn.

Die bisher im Papierformat ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum Verfallsdatum gültig. Es werden keine elektronische Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw . Adressenänderung ausgestellt, sondern nur bei Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Antragstellung und Ausstellungszeiten 
Im Gegensatz zum Papierausweis, wird die elektronische Identitätskarte nicht vom Meldeamt ausgestellt. Dieses nimmt die Daten der BürgerInnen entgegen, die für den Druck des Ausweises erforderlich sind (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdruck, evtl. Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende) und stellt eine Empfangsbestätigung des vorgelegten Antrags aus.
Der Antrag wird dann an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt, welche die elektronische Identitätskarte druckt und sie mittels Einschreiben der Gemeinde zustellt. Der/die BürgerIn erhält die Identitätskarte innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Antragstellung. In der Zwischenzeit gilt die Empfangsbestätigung als gültiges Identifizierungsdokument im Inland.
Der Antrag wird im Meldeamt der Stadtgemeinde Bruneck, Rathausplatz, 1 (Erdgeschoss) gestellt.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig unter Tel. +39 0474 545352 oder bevoelkerungsdienst@gemeinde.bruneck.bz.it.

Spesen 
Die elektronische Identitätskarte kostet insgesamt 20,00 €, einschließlich Versandkosten.

Bei Antragstellung mitzubringen

  • Sanitätsausweis/Steuernummer;
  • 1 Passfoto in Papierformat (nicht älter als 6 Monate), mit den für den Reisepass erforderlichen Eigenschaften: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/richiedi/modalita-di-acquisizione-delle-foto/;
  • die verfallene bzw. verfallende oder beschädigte Identitätskarte.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist eine Kopie der bei der polizeilichen Behörde abgegebenen Verlust- bzw. Diebstahlmeldung samt Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments vorzulegen.

Minderjährige
Für die Minderjährige wird der Antrag von den Eltern gestellt, die zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen auch die Zustimmungserklärung für die Ausreise des/der Minderjährigen abgeben. Die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist immer erforderlich.
Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es möglich, dass die Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldaamt übermittelt bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt wird. Den Vordruck finden Sie hier: Elektronische Identitätskarte Formular Minderjährige

Wenn die Identitätskarte ohne Gültigkeit für die Ausreise beantragt wird (z.B.: Nicht-italienische BürgerInnen), wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt und der Antrag kann auch nur von einem Elternteil gestellt werden.
Die Unterschrift und der Fingerabdruck sind erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.

Organspende
Bei der Antragstellung haben volljährige BürgerInnen die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben. Genauere Informationen dazu sind auf der Internetseite: http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/kampagnen/spende-leben-dona-vita.asp abrufbar.

Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat
Die Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat ist nur mehr in folgenden Fällen möglich:

  • nachgewiesene Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung eines Ausweises; 
  • für BürgerInnen, bei denen eine Nichtübereinstimmung in den Datenbanken des Meldeamtes, des Steuermeldeamtes (Anagrafe tributaria) und des INA (Indice nazionale delle Anagrafi) aufscheint und diese nicht kurzfristig richtiggestellt werden kann;
  • für italienische BürgerInnen, die im Ausland ansässig sind und im AIRE (Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;


Digitale Identifizierung
Mit der elektronischen Identitätskarte (CIE) hat man Zugriff auf die Onlinedienste der öffentlichen Verwaltung – ähnlich wie mit dem SPID. Bei der Ausstellung der elektronischen Identitätskarte werden die Zugangscodes in Form eines PIN und PUKs ausgegeben. Diese werden für den Zugang benötigt.
Weiters wird ein kontaktloses Lesegerät oder Tablet/Smartphone mit NFC-Technologie ausgestattet ist, benötigt.

Weiter Informationen finden Sie direkt auf der Seite des Innenministeriums in italienischer oder englischer Sprache: Entra con CIE, Software CIE und CieID.

Formulare

DEU