Parken: Genehmigungen, Parkausweise für werdende Mütter und Parkausweise für Behinderte

Teil der verkehrsbeschränkten Zonen in Bruneck sind folgende Straßen:

  • Stadtgasse
  • Hintergasse
  • Graben
  • Tschurtschenthaler Park
  • Oberragen
  • Teil der Gross-Gerau-Promenade.

Die vorgesehenen Lieferzeiten sind: 06:00-10:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr und von 19:30-20:30 Uhr. Innerhalb dieser geltenden Lieferzeiten können Auf- und Abladetätigkeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden.

Auf- und Abladetätigkeiten außerhalb dieser Lieferzeiten können nur nach Ansuchen über das Portal der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen und gegen Bezahlung des Tagestarifes von 5,00 € durchgeführt werden.

Die wichtigsten Fahrverbotszonen in Bruneck sind:

  • Josef-Ferrari-Straße
  • Rathausplatz
  • Gilmplatz
  • Europastraße
  • Hermann-Delago-Straße
  • Raingasse
  • Alte Straße
  • Gross-Gerau-Promenade


Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Die Ansuchen für die Durchfahrts- und Parkgenehmigungen müssen über das Online Portal auf der Internetseite der Stadtgemeinde Bruneck beantragt werden. Die Genehmigungen werden nicht mehr in Papierform ausgestellt, sondern sind nur mehr in digitaler Form über dieses Portal ersichtlich.

Jahresgenehmigungen
Jahresgenehmigungen haben einen Gültigkeitszeitraum vom 01.01. bzw. vom Datum des Ansuchens bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Die Stadtgemeinde Bruneck sieht folgende Jahresgenehmigungen vor:

  • Durchfahrtsgenehmigungen Firmen / Beherbergungsbetriebe: ermächtigt Firmen / Beherbergungsbetriebe zum Auf- und Abladen von max. 30 Minuten, zur Durchfahrt bzw. Durchfahrt und Parken (nur in Ausnahmefällen) in Fahrverbotszonen;
  • Durchfahrtsgenehmigungen Private: ermächtigt Anrainer / Eigentümer einer Immobilie der verkehrsbeschränkten Zone bzw. Fahrverbotszone zum Auf- und Abladen von max. 30 Minuten bzw. zur Durchfahrt;
  • Genehmigung für institutionelle Zwecke: Personen, die einen Dienst für die Allgemeinheit durchführen und dazu ihr privates Fahrzeug nutzen.

Zeitweilige Genehmigungen
Zeitweilige Genehmigungen werden an Firmen und Privatpersonen ausgestellt, welche für einen bestimmten Zeitraum eine verkehrsbeschränkte Zone bzw. eine Fahrverbotszone befahren müssen. Diese kann max. für drei Monate erteilt werden und kann folgendes ermächtigen:

  • Auf- und Abladen von max. 30 Minuten
  • Durchfahrt
  • Durchfahrt und Parken.

Diese Genehmigungen ermächtigen nicht zum kostenlosen Parken auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen bzw. zum zeitlich unbegrenzten Parken in Parkscheibenzonen.
 

Parkabonnements für gebührenpflichtige Parkplätze

Die Stadtgemeinde Bruneck stellt auch Parkabonnements auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im Gemeindegebiet gegen Bezahlung zur Verfügung. Auch diese können über das Online Portal erworben werden.
 

Parkabonnements für Elektrofahrzeuge

Fahrzeuge mit ausschließlichem Elektroantrieb können kostenlos und zeitlich unbegrenzt auf allen oberirdischen, gebührenpflichtigen Parkplätzen parken. Der entsprechende Antrag kann über das Online Portal gestellt werden.


Parkschein für werdende Mütter

Werdende Mütter mit Wohnsitz in der Stadtgemeinde Bruneck können diesen Parkschein über das Online Portal beantragen. Dieser Parkschein ermächtigt zum kostenlosen und zeitlich unbegrenzten Parken auf allen oberirdischen gebührenpflichtigen Parkplätzen im Gemeindegebiet von Bruneck.


Parkausweise für Behinderte

Behinderte können bei der Ortspolizei Bruneck einen entsprechenden Parkausweis beantragen, der zum kostenlosen und zeitlich unbegrenztem Parken auf allen oberirdischen Parkplätzen der Stadtgemeinde Bruneck berechtigt und international gültig ist. Der Ausweis ist personenbezogen. Die Gültigkeit hängt vom ärztlichen Attest ab und kann dementsprechend bis zu fünf Jahren ausgestellt werden.
Für die Erstausstellung wird ein ärztliches Attest eines Amtsarztes bzw. das Protokoll der Ärztekommission benötigt, welches das Anrecht auf den Parkausweis bestätigt. Außerdem braucht es die Identitätskarte und ein aktuelles Passfoto. Im Falle einer Verlängerung genügt ein ärztliches Attest des Hausarztes, mit welchem die fortdauernde Behinderung bestätigt wird.


Hier geht's zum Online-Portal für Durchfahrts- und Parkgenehmigungen


Nützliche Unterlagen

Richtlinie zur Vergabe der Durchfahrts- und Parkgenehmigungen

Vorgehensweise zur Registrierung im Online-Portal

 

Formulare

DEU