Änderung der Entsorgung von Speiseölen und -fetten für gastgewerbliche Betriebe

Speiseöl

Im Zuge der Änderung der nationalen Bestimmungen im Bereich der Abfallentsorgung fallen die Speiseöle und Bratfette der gastgewerblichen Betriebe nicht mehr in die Kategorie „Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt“ sind.

Deshalb müssen sich die gastgewerblichen Betriebe seit Jahresbeginn selbst um die ordnungsgemäße Entsorgung der Altöle und Bratfette kümmern. HGV-Mitgliedsbetriebe können sich für Informationen an den HGV wenden.
Private Haushalte sind von der Änderung nicht betroffen und können das Speiseöl weiterhin im Recyclinghof entsorgen.

11.01.2024

DEU